Und so könnte die Behandlung Ihrer Beschwerden bei uns verlaufen:

  • Sie kommen in die Sprechstunde des Medizinisches Versorgungszentrum Rheingau (MVZ) und besprechen Ihre Beschwerden mit den Fußchirurgen, die sowohl für die Klinik als auch für das MVZ zuständig sind. Sie finden das MVZ, das hinsichtlich des Ablaufs der Praxis eines niedergelassenen Arztes entspricht, im St. Josefs-Hospital Rheingau.
  • Oder: Sie lassen sich durch einen niedergelassenen Arzt überweisen oder einweisen. Auch dann werden Ihre Beschwerden zunächst in der Sprechstunde des MVZ untersucht und diagnostiziert.
  • Gemeinsam mit Ihnen entscheiden die Fußspezialisten der Klinik und des MVZ, darüber, ob in Ihrem Fall eine konservative Behandlung (zum Beispiel die Verordnung von Einlagen oder Krankengymnastik) möglich ist oder ob eine operative Behandlung sinnvoll ist.
  • Falls eine Operation die beste Behandlungsmethode für Sie ist, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen darüber, ob diese Operation ambulant oder stationär vorgenommen wird und Sie somit entweder am Tag des Eingriffs wieder nach Hause können oder einige Tage im Krankenhaus bleiben. 
  • Auch die Behandlung nach einer Operation kann über das MVZ erfolgen. Darunter fallen zum Beispiel:
    • Verbandswechsel,
    • Kontrolluntersuchungen,
    • Atteste und
    • Verordnungen von Medikamenten, Krankengymnastik, Hilfsmitteln (wie Einlagen, besondere Schuhzurichtungen o. ä.).

Ihre Vorteile:

  • Wenn Sie sich entscheiden, sich im MVZ und im St. Josefs-Hospital Rheingau behandeln zu lassen, erfolgen alle Schritte der Behandlung unter einem Dach.
  • Ein Ärzteteam, das Sie bereits kennen, behandelt Sie vor, während und nach einer Operation.
  • Sie können in der Sprechstunde im MVZ jederzeit mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen.   

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